Der jugendliche Körper ist noch in Entwicklung und reagiert empfindlich auf Alkohol. Darum gibt es in der Schweiz gesetzliche Bestimmungen, die Kinder und Jugendliche vor Alkohol schützen.
Der Jugendschutz sagt Folgendes aus:
Die Altersgrenzen 16/18 für den Alkoholverkauf sind im nationalen Gesetz verankert und gelten damit für die ganze Schweiz. Einzelne Kantone haben diese Bestimmungen verschärft.
Es gibt auch Unternehmen die eigene schärfere Regeln aufstellen. Z.B. verkauft Coop Alkohol generell erst an Jugendliche ab 18 Jahren. Zum Jugendschutz gehören auch Bestimmungen zur Werbung für alkoholische Getränke: Es ist verboten, in irgendeiner Form Werbung für alkoholische Getränke zu machen, die sich an Kinder und Jugendliche richtet.